Leistungen

Sie möchten ein Gutachten in Auftrag geben:

Pflegerische Fragestellungen spielen bei der Antragsstellung von Leistungen der Pflegeversicherung und Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine immer größer werdende Rolle zur Bewilligung des Leistungsanspruch der Versicherten. Wir betrachten uns als professioneller Partner und Auftraggeber. Die Abwicklung der Gutachtenaufträge erfolgt in einem angemessenen Rahmen. ...mehr lesen

Sie haben einen Termin für eine Begutachtung erhalten:

Die Gründe für ein pflegerisches Gutachten können vielfältig sein, je nach Fragestellung des Auftraggebers. So kann es möglich sein, dass untersucht werden soll, ob eine Pflegebedürftigkeit gem. §14 SGB XI besteht und ein Leitungsanspruch der Pflegeversicherung geltend gemacht werden kann. . ...mehr lesen

Wir führen Begutachtungen für folgende Auftraggeber durch:
  • Gerichtsgutachten Sozialgerichte
  • Berufsgenossenschaften, Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Private Versicherungen (z. B. Private Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Krankentagegeldversicherungen, Krankenkassen u.a.m.)
  • Haftpflichtversicherungen
  • Privatpersonen