Pflegerische Fragestellungen spielen bei der Antragsstellung von Leistungen der Pflegeversicherung und Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine immer größer werdende Rolle zur Bewilligung des Leistungsanspruch der Versicherten.
Wir betrachten uns als professioneller Partner und Auftraggeber. Die Abwicklung der Gutachtenaufträge erfolgt in einem angemessenen Rahmen (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen) von der Antragsstellung bis zur Übersendung des fertigen Gutachtens) Das Beratungs- und Gutachteninstitut ist unabhängig und sieht sich zur Neutralität verpflichtet.